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Kritische Offiziere und Unteroffiziere des Arbeitskreises DARMSTÄDTER SIGNAL (Ak DS) loben den Bericht des neuen Wehrbeauftragten!Gießen/Swisttal, den 19.3.2006
In unserer Pressemitteilung vom 15.3.
(Jahresbericht des Wehrbeauftragten "brav" aber enttäuschend! Der neue
Wehrbeauftragte Reinhold Robbe packt "heiße Eisen" nicht an!) ist uns
leider ein Fehler unterlaufen. Wir haben übersehen, dass der
Wehrbeauftragte die von uns erwarteten Stellungnahmen zum
rechtskräftigen Urteil (Freispruch eines Majors vom Vorwand der
Gehorsamsverweigerung wegen Gewissensfreiheit) und zum rechtlich
strittigen Einsatz von Sanitätspersonal zu Sicherungsdiensten in Kabul
nicht in einem der zuzuordnenden Kapitel des Jahresberichtes 2005,
sondern in den "Überblick des Berichtsjahres" aufnahm. Auch die Medien
"übersahen" diese wichtigen Punkte in ihrer Berichterstattung.
Wir sind froh, dass der Wehrbeauftragte beide Fälle zur Sprache brachte und die Diskussion über die Tragweite des Urteils einforderte. Auch er hält die vom Zentrum Innere Führung erarbeitete "Sprachregelung" nicht für hinreichend. Wie der Wehrbeauftragte erwarten wir, dass das BMVg sich in einer offensiven Diskussion über die Rechtsfolgen des Urteil für jeden einzelnen Soldaten stellt. Die kritischen Offiziere und Unteroffiziere des Ak DS erwarten vor allem, dass dabei die Truppe nicht interessengeleitet, sondern korrekt und umfassend informiert wird. Erfreut sind wir auch, dass der Wehrbeauftragte den Fall einer Frau Hauptfeldwebel erwähnte, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit ihrer und weiterer Sanitätssoldaten befohlenen Einteilung zum militärischen Sicherungsdienst im "Camp Warhouse" in Kabul vorgetragen hatte. Sie wurde deshalb mit einer hohen Geldbuße bestraft und vorzeitig von ihrer Auslandsverwendung abgelöst. Wir hoffen, dass der Wehrbeauftragte nicht nur "das Verfahren weiter verfolgt" und "die Frau Hauptfeldwebel im Schnee stehen lässt", sondern dass er schon jetzt dem Petitionsausschuss und dem Ministerium seine Position dazu mitteilt. Wir "Signaler" fordern, die maßlose und falsche Disziplinarstrafe gegen die Soldatin im Rahmen der Dienstaufsicht unverzüglich aufzuheben. Außerdem ist die Truppe anzuweisen, die Regeln für den völkerrechtlich garantierten Schutz von Sanitätspersonal im Krieg oder in kriegsähnlichen Konflikten in Zukunft einzuhalten! Für den Vorstand: Oberstleutnant a.D. Dr. Lothar Liebsch
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