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Evangelischer Kirchentag
Hannover, 27.05.2005 Deutsche Soldaten in kritischer VerantwortungWir sind Soldaten, die ihren Beruf zur Erhaltung einer demokratischen, die Menschenrechte achtenden Gesellschaftsordnung als notwendig begreifen. Wir wollen in unserem Dienst nicht schuldig werden oder Teil haben an rechtswidrigen oder unmoralischen Handlungen. Das geschieht auch vor dem Hintergrund unserer besonderen Verantwortung auf Grund der deutschen Geschichte. Mit allen militärischen Aktionen, gleich bei welcher vorgeblichen
Rechtfertigung und in welcher Bündniskonstellation, wird die Schwelle zum
Rechtsbruch gesenkt. Krieg führt stets zur Verrohung. Die persönliche Verantwortung ist unteilbar und gilt auch für Handlungen auf Befehl. Deswegen wurde im Völkerrecht (Budapester Kodex der KSZE (OSZE) 1994), im Grundgesetz (Artikel 26), im Strafgesetzbuch (in § 80 und § 80 a), im Wehrstrafgesetz (§ 5) und im Soldatengesetz (§ 11) die Pflicht zur Gehorsamsverweigerung im Fall des Erkennens von Straftaten für jeden einzelnen Soldaten festgeschrieben. Diese Pflicht, die auch als Recht zu verstehen ist und ein hohes Gut darstellt, muss aber täglich gegen Aufweichung oder Anfechtung verteidigt werden. Es ist durch das Grundgesetz nicht gedeckt, militärische Zwangsmaßnahmen zu befürworten, ohne selbst angegriffen zu sein, und die Bundeswehr zur Interventionsarmee umzubauen. Die Bewahrung dieser Rechte bzw. Pflichten muss - und kann - erreicht werden durch die Schulung von Problembewusstsein und die Ermutigung zum aktiven Eintreten für das Recht. Wir wehren uns gegen Machtmissbrauch und gegen eine illegitime Instrumentalisierung. Statt dessen fordern wir eine stets rechtmäßige, die eigene Mitverantwortung betonenden Haltung aller militärischen Vorgesetzten.
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