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Sehen Sie hierzu auch unsere aktuelle Pressmitteilung zur Urteilssprechung am 22.06.2005

Veitshöchheim/Swisttal, 10.07.2004

Wehrdisziplinargerichtliches Verfahren gegen Major Florian Pfaff ist ein Skandal

Bundeswehroffiziere stellen sich vor ihren Kameraden

Veitshöchheim/Swisttal. Die im Arbeitskreis DARMSTÄDTER SIGNAL (AkDS) zusammengeschlossenen aktiven und ehemaligen Offiziere und Unteroffiziere der Bundeswehr haben sich bei ihrem Zusammentreffen am Wochenende intensiv mit dem Verfahren gegen Major Florian Pfaff auseinandergesetzt. Major Pfaff ist vom Truppendienstgericht Münster in 1. Instanz wegen Ungehorsam vom Major zum Hauptmann degradiert worden; dagegen hat er Berufung eingelegt.

Pfaff ist der Meinung, dass es sich bei dem Irakkrieg um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelt, der gemäß der Verfassung der Bundesrepublik nicht unterstützt werden darf. Tatsächlich hat diese Unterstützung z.B. durch Abstellung von Soldaten in AWACS-Flugzeugen, mit ABC-Spürpanzern in Kuweit oder Wachsoldaten für den US-Stützpunkt Ramstein dennoch stattgefunden. Da Major Pfaff in der zentralen EDV-Steuerung tätig war und somit auch die Verbesserung der Versorgung dieser Truppenteile organisierte, teilte er seinen Vorgesetzten mit, dass er diese Aufträge nicht durchführen könne, da er sich anderenfalls strafbar mache. Das Truppendienstgericht schloss sich dieser Bewertung nicht an, ließ im Urteil auch die Frage der Völkerrechtswidrigkeit des Irakkrieges unbeantwortet und degradierte Major Pfaff wegen Ungehorsam vom Major zum Hauptmann.

Major Pfaffs Feststellung, dass der Irakkrieg völkerrechtswidrig war, ist vorherrschende Rechtsmeinung. Die "Signaler" stimmen auch seiner Meinung zu, dass es die Aufgabe des Verteidigungsministers und der verantwortlichen Politiker ist, bereits vor (!) jeder Kriegsunterstützung sicherzustellen, dass es sich um verfassungskonforme Einsätze handelt und damit verbundene dienstliche Tätigkeiten erlaubt sind. Solange diese Fragen nicht eindeutig geklärt sind, darf Soldaten nicht zugemutet werden, unterstützenden Dienst in ungeklärter Rechtslage tun zu müssen.

Die Offiziere und Unteroffiziere des AkDS haben großen Respekt vor dem konsequenten Verhalten ihres Kameraden Florian Pfaff und fordern, das wehrdisziplinargerichtliche Verfahren sofort einzustellen! "Die Bundeswehr sollte froh sein, mutige und rechtlich sensible Offiziere in ihren Reihen zu haben, statt sie disziplinarrechtlich zu verfolgen", so Oberstleutnant a.D. Helmuth Prieß, Sprecher des AkDS.


zuletzt geändert: 12.07.2004