23.März 2003
P R E S S E M I T T E I L U N G
+ Seit Jahren und nun erneut verletzt die Türkei die territoriale Unversehrtheit
Iraks!
+ AWACS-Maschinen ohne NATO-Vertragsgrundlage im Südosten der Türkei.
+ Deutsche Soldaten dürfen an völkerrechtswidrigem Einsatz nicht teilnehmen!
Die aktiven und ehemaligen Offiziere und Unteroffiziere der
Bundeswehr, die sich seit 20 Jahren im Arbeitskreis DARMSTÄDTER SIGNAL
zusammengeschlossen haben, erwarten von der Bundesregierung, dass Sie die deutschen
Soldaten aus den NATO-AWACS-Maschinen, die im Luftraum des Südostens der
Türkei eingesetzt sind, unverzüglich abzieht.
Die Bundesregierung sollte im NATO-Rat beantragen, die Maschinen
insgesamt zurück- zuziehen. Nicht erst seit Monaten, sondern bereits seit
Jahren überschreitet die türkische Armee die irakische Grenze und
rückt auch mit schwerem Militärgerät mehr als 50 km bis Dahuk
und Az Zibar vor. Jetzt sind zusätzlich ca. 1500 türkische Soldaten
in den Norden Iraks eingerückt!! Dies ist ein erneuter Beweis, dass die
Türkei die irakische Souveränität verletzt, das friedliche Zusammenleben
Iraks und der Türkei gefährdet und damit gegen die Charta der Vereinten
Nationen verstößt..
In der NATO, einem Verteidigungsbündnis, haben sich die
Mitgliedsstaaten vertraglich verpflichtet ihren Partnern im Falle eines Angriffs
oder einer militärischen Bedrohung beizustehen. Dieser Vertragsfall liegt
nicht vor, da Irak keine Drohungen gegen die Türkei erkennen lässt
oder gar vorbereitet. Im Gegenteil, die Türkei missachtet rücksichtslos
die auch in der UN-Resolution 1441 ausdrücklich garantierte territoriale
Integrität Iraks. Die AWACS-Maschinen sind daher aus der Türkei sofort
abzuziehen. Anderenfalls dient dieser NATO-AWACS-Einsatz dort zur Rückendeckung
der völkerrechtswidrigen Besetzung Nordiraks durch türkische Truppen.
Unter diesen NATO-vertragsfremden und völkerrechtswidrigen
Bedingungen, dürfen deutsche Soldaten nicht eingesetzt werden! Da deutsche
Soldaten gemäß § 10 Soldatengesetz (SG) keine Befehle befolgen
dürfen, wenn dadurch eine Straftat begangen wird, müssen sie ihren
Vorgesetzten melden, dass sie ihren Dienst in AWACS-Maschinen unter diesen Bedin-
gungen nicht mehr fortsetzen dürfen! Die Vorgesetzten selbst tragen nach
dem SG die per- sönliche Verantwortung, dass sie Befehle nur unter Beachtung
der Regeln des Völkerrechts erteilen dürfen!!
Im Rahmen der Fürsorge des Dienstherren gegenüber
seinen Soldaten hat die Bundes- regierung die Pflicht, die deutschen Soldaten
aus der jetzt eingetretenen Befehlsnotlage und dem damit verbundenen Gewissenskonflikt
zu befreien, und ihren Abzug aus diesen AWACS-Maschinen sofort anzuordnen.
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