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23.März 2003

P R E S S E M I T T E I L U N G

+ Seit Jahren und nun erneut verletzt die Türkei die territoriale Unversehrtheit Iraks!
+ AWACS-Maschinen ohne NATO-Vertragsgrundlage im Südosten der Türkei.
+ Deutsche Soldaten dürfen an völkerrechtswidrigem Einsatz nicht teilnehmen!

Die aktiven und ehemaligen Offiziere und Unteroffiziere der Bundeswehr, die sich seit 20 Jahren im Arbeitskreis DARMSTÄDTER SIGNAL zusammengeschlossen haben, erwarten von der Bundesregierung, dass Sie die deutschen Soldaten aus den NATO-AWACS-Maschinen, die im Luftraum des Südostens der Türkei eingesetzt sind, unverzüglich abzieht.

Die Bundesregierung sollte im NATO-Rat beantragen, die Maschinen insgesamt zurück- zuziehen. Nicht erst seit Monaten, sondern bereits seit Jahren überschreitet die türkische Armee die irakische Grenze und rückt auch mit schwerem Militärgerät mehr als 50 km bis Dahuk und Az Zibar vor. Jetzt sind zusätzlich ca. 1500 türkische Soldaten in den Norden Iraks eingerückt!! Dies ist ein erneuter Beweis, dass die Türkei die irakische Souveränität verletzt, das friedliche Zusammenleben Iraks und der Türkei gefährdet und damit gegen die Charta der Vereinten Nationen verstößt..

In der NATO, einem Verteidigungsbündnis, haben sich die Mitgliedsstaaten vertraglich verpflichtet ihren Partnern im Falle eines Angriffs oder einer militärischen Bedrohung beizustehen. Dieser Vertragsfall liegt nicht vor, da Irak keine Drohungen gegen die Türkei erkennen lässt oder gar vorbereitet. Im Gegenteil, die Türkei missachtet rücksichtslos die auch in der UN-Resolution 1441 ausdrücklich garantierte territoriale Integrität Iraks. Die AWACS-Maschinen sind daher aus der Türkei sofort abzuziehen. Anderenfalls dient dieser NATO-AWACS-Einsatz dort zur Rückendeckung der völkerrechtswidrigen Besetzung Nordiraks durch türkische Truppen.

Unter diesen NATO-vertragsfremden und völkerrechtswidrigen Bedingungen, dürfen deutsche Soldaten nicht eingesetzt werden! Da deutsche Soldaten gemäß § 10 Soldatengesetz (SG) keine Befehle befolgen dürfen, wenn dadurch eine Straftat begangen wird, müssen sie ihren Vorgesetzten melden, dass sie ihren Dienst in AWACS-Maschinen unter diesen Bedin- gungen nicht mehr fortsetzen dürfen! Die Vorgesetzten selbst tragen nach dem SG die per- sönliche Verantwortung, dass sie Befehle nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts erteilen dürfen!!

Im Rahmen der Fürsorge des Dienstherren gegenüber seinen Soldaten hat die Bundes- regierung die Pflicht, die deutschen Soldaten aus der jetzt eingetretenen Befehlsnotlage und dem damit verbundenen Gewissenskonflikt zu befreien, und ihren Abzug aus diesen AWACS-Maschinen sofort anzuordnen.

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zuletzt geändert: 19.06.2004