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Lothar Liebsch, Januar 2000 Zur Neuorientierung der BundeswehrOrientierung tut Not in dieser Zeit des Wandels und der Veränderungen. Nichts scheint Bestand zu haben bei der Neugestaltung einer neuen europäischen und damit auch deutschen Sicherheitspolitik. Die Fundamente der über Jahrzehnte gültigen Verteidigungsdoktrin zerbrechen und die zukünftigen Schwerpunkte militärischen Handelns sind in ihren Konturen noch unklar. Da stimmt es tröstlich, wenn der Verteidigungsminister Rudolf Scharping die Öffentlichkeit wissen lässt: "In erster Linie bestimmen Landesverteidigung und Kollektive Verteidigung Umfang und Struktur der Bundeswehr". Landesverteidigung als Auftrag der Streitkräfte und Beibehaltung der Wehrpflicht zur Sicherstellung des Auftrages. Das ist doch eine verständliche und allseits bekannte Sprachreglung. Doch leider haben diese Aussagen mit der politischen Wirklichkeit nicht das geringste zu tun. Es ist der Verteidigungsminister selbst, der seine gerade formulierten Grundsätze in einem weiteren Dokument ad absurdum führt. In der Grobausplanung für die Neuausrichtung der Bundeswehr stehen viele interessante Details, von der überragenden Bedeutung der Landesverteidigung ist darin allerdings nicht die Rede. Statt dessen heißt es: "Die umfassendste Reform der Bundeswehr seit ihrem Bestehen zielt insbesondere auf die Konzentration der Streitkräfte und ihre Einsatzaufgaben sowie auf deutliche Effizienzsteigerungen in allen Bereichen. Die Bundeswehr wird zwar insgesamt kleiner, aber im Hinblick auf gewandelte Anforderungen moderner und leistungsfähiger... Damit verändern sich Aufgaben und Struktur der Teilstreitkräfte von Grund auf." In dieser ersten Kernaussage des aktuellen Planungspapiers wird die "Konzentration der Streitkräfte auf ihre Einsatzaufgaben" besonders betont. Was aber sind die Einsatzaufgaben von Streitkräften? Vielleicht hilft an dieser Stelle der Blick in eine zugegeben etwas veraltete Heeresdienstvorschrift der US- Army aus dem Jahre 1976. Dort heißt es in Kapitel 1 Zielsetzung des US-Heeres: "Hauptziel des Heeres ist es, im Erdkampf zu siegen – in Schlachten oder Gefechten zu kämpfen und zu siegen, ganz gleich, wer der Gegner ist und wo das Gefecht stattfinden mag." Beim Studium der aktuellen Grobausplanung für die Bundeswehr kommt mir der Verdacht, dass es, so abwegig es auch klingen mag, tatsächlich die Absicht der Planer ist, eine Bundeswehr zu schaffen, die "kämpfen und siegen" kann, "ganz gleich, wer der Gegner ist und wo das Gefecht stattfinden mag." Natürlich wird jeder Politiker und jeder hochrangige Offizier diesen Verdacht weit von sich weisen und statt dessen beteuern, dass auf gar keinen Fall an den Aufbau einer interventionsfähigen Streitmacht gedacht sei. Das liest sich dann aber in dem Papier zur Grobausplanung völlig anders: "Die Einsatzkräfte werden nahezu verdreifacht. Zukünftig wird die Bundeswehr über Einsatzkräfte von ca. 150.000 Soldaten verfügen, die alle Anforderungen erfüllen, zu denen wir uns gegenüber der NATO und der EU verpflichtet haben." Welches sind die eingegangenen Verpflichtungen gegenüber NATO und EU? Die NATO hat diese Verpflichtungen, die über die Beistandspflicht im Verteidigungsfall hinausgehen, in einem neuen Strategischen Konzept festgelegt und durch die Staats- und Regierungschefs im April 1999 in Washington beschließen lassen Dazu heißt es: Die Nato wird ... darum bemüht sein, Konflikte zu verhüten oder, sollte eine Krise auftreten, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu deren wirksamer Bewältigung beitragen, einschließlich durch die Möglichkeit der Durchführung von nicht unter Artikel 5 fallenden Krisenreaktionseinsätzen. Die Bereitschaft des Bündnisses, solche Einsätze durchzuführen unterstützt das übergeordnete Ziel der Stärkung und Erweiterung von Stabilität und beinhaltet oft die Beteiligung der Partner der NATO." Mit der Einführung von "nicht unter Artikel 5 fallenden Krisenreaktionseinsätzen" verlässt die NATO nachweislich ihre bisher verbindliche Verteidigungsdoktrin und behält sich vor, zur Stärkung der "Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raumes" Krisenreaktionseinsätze durchzuführen. Das heißt im Klartext, dass die NATO zukünftig zur Wahrung ihrer Interessen - welche es auch immer sein mögen – bewaffnete Kontingente auch ohne UN-Mandat in anderen Staaten zum Einsatz bringen wird. Wie dieser Mechanismus funktionieren wird, hat der völkerrechtswidrige Krieg gegen Jugoslawien aller Welt vor Augen geführt. Nicht ganz so klar sind bis heute die militärischen Optionen der EU. Allerdings wurden wesentliche Beschlüsse zur Ausgestaltung einer europäischen Militärmacht beim EU-Gipfel in Köln im Juni 1999 gefasst. So wurden zwischenzeitlich ein sicherheitspolitisches Komitee, ein EU-Militärausschuss und ein EU-Militärstab geschaffen. Unter dem Begriff "European Headline Goal" sind die verbindlichen Ziele für den Aufbau einer leistungsfähigen europäischen Einsatzstreitmacht beschrieben. Kernstück dieser zukünftigen EU-Streitmacht ist der Aufbau einer 60.000 Mann starken Interventionstruppe, die aus dem Euro-Korps hervorgehen wird. Diese Truppe soll folgende Kriterien erfüllen: volle Einsatzbereitschaft innerhalb von 60 Tagen, Durchhaltefähigkeit für ein Jahr, Verfügbarkeit ab 2003. Deutschland wird daran mit 18.000 Soldaten beteiligt sein und den ersten Befehlshaber stellen. Für die Streitkräfte insgesamt gilt eine weitere Kernaussage zur Neuausrichtung der Bundeswehr: "Die Bundeswehr der Zukunft wird ohne Rückgriff auf Mobilmachung und Aufwuchs in der Lage sein, eine große Operation aller Teilstreitkräfte über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr oder zwei mittlere Operationen über einen längeren Zeitraum sowie jeweils parallel dazu mehrere kleine Operationen durchzuführen." Dieser Planungsansatz entspricht weitgehend den Vorschlägen der Weizsäckerkommission vom Mai 2000. So empfiehlt die Kommission: "die... Streitkräfte auf schnelle Reaktion in zwei gleichzeitigen Krisen hin auszurichten". Daraus errechnet die Kommission eine Gesamtstärke von 240.000 Soldaten, von denen 140.000 Soldaten befähigt sein sollen, parallel auf zwei Kriegsschauplätzen mit mindestens je 28.000 Soldaten präsent zu sein. Der zahlenmäßig große Unterschied zwischen den eingesetzten bzw. einsatzbereiten Soldaten und den insgesamt für Kampfeinsätze verfügbaren Soldaten ergibt sich aus dem geplanten Rotationsverfahren. So sollen die Soldaten der Bundeswehr zukünftig nach einem sechsmonatigem Auslandseinsatz für anschließend 24 Monate im Inland verwendet werden, woraus folgt, dass die Gesamtstärke der Einsatzverbände mindestens die fünffache Stärke der tatsächlich eingesetzten Soldaten erreichen muss. Abweichend von dem Kommissionsvorschlag hat sich der Verteidigungsminister zwischenzeitlich entschieden, insgesamt 150.000 Soldaten für Kampfeinsätze bereitzustellen, wobei das Rotationsverfahren mit sechsmonatigem Wechsel übernommen werden soll. Dazu heißt es im Eckpfeilerpapier: "Die der NATO und der EU verbindlich zugesagten Streitkräfte müssen ohne Rückgriff auf Mobilmachung und Aufwuchs in der Lage sein, eine große Operation mit bis zu 50.000 Soldaten aller Teilstreitkräfte über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr oder zwei mittlere Operationen mit jeweils bis zu 10.000 Soldaten über mehrere Jahre sowie jeweils parallel dazu mehrere kleine Operationen durchzuführen ... Daraus ergibt sich ein Bedarf von 150.000 Soldaten in Einsatzkräften." Es kann gar kein Zweifel daran bestehen, dass es sich bei diesen Einsatzkräften ausschließlich um Soldaten handeln wird, die für sogenannte "Out-of-area"- Einsätze oder wie es jetzt heißt "nicht unter Artikel 5 fallenden Krisenreaktionseinsätzen" vorgesehen sind. Verzichtet man auf die verwirrenden Wortumschreibungen der Politiker und Militärs, kann man auch ganz einfach und sachlich korrekt von Interventionskräften sprechen. Das neue Fähigkeitsprofil dieser Einsatztruppen wird vom Verteidigungsminister dabei wie folgt beschrieben: "Deutsche Streitkräfte müssen im gesamten Aufgabenspektrum verwendbar, dabei auf einen umfassenden Einsatz vorbereitet und für die wahrscheinlichsten Einsätze rasch verfügbar sein." An dieser Neuausrichtung der Bundeswehr wird deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland die Phase der Nachkriegszeit verlässt und sich militärisch darauf einstellt, gemeinsam mit ihren Verbündeten zukünftige militärische Auseinandersetzungen in anderen Ländern aktiv mitzubestimmen. In der Praxis bedeutet diese Politik, dass unser Land bereits mit der Beteiligung am Jugoslawienkrieg einen Status erreicht hat, der dazu führt, dass zukünftig ständig deutsche Soldaten im Ausland im militärischen Einsatz sein werden. Die entscheidende Frage, ob wir eine Bundeswehr mit diesen Möglichkeiten und Fähigkeiten überhaupt wollen und wozu sie im konkreten Fall eingesetzt werden soll, wird gar nicht erst gestellt. Diese Fragen muss aber dringend gestellt und beantwortet werden. Wir Soldaten vom DARMSTÄDTER SIGNAL beobachten die aktuelle Entwicklung mit großer Besorgnis. Wir haben unsere Fragen und Forderungen in fünf Punkten zusammengefasst und wollen damit unseren Beitrag leisten zu der wiederholt angemahnten weil dringend notwendigen öffentlichen Diskussion über die Zukunft der Bundeswehr:
Der zur Zeit stattfindende dramatische Wandel der Sicherheitspolitik wird weder im Parlament noch in den Medien ausführlich diskutiert. Wir stellen fest: Die derzeit geführten Debatten um Wehrpflicht, Streitkräfteumfang, Kosten und Standorte verschleiern das Kernproblem, die Neuausrichtung der Bundeswehr Wir fordern: Diese Diskussion endlich offen zu führen, damit der breiten Öffentlichkeit dieser radikale Wandel bewusst wird und sie sich in diesen Prozess einbringen kann.
"In erster Linie bestimmen Landesverteidigung und Kollektive Verteidigung Umgang und Struktur der Bundeswehr" (Eckpfeilerpapier des Bundesministers der Verteidigung Ziff. 20). Wir stellen fest: Die Behauptung des Bundesministers der Verteidigung ist eine Mogelpackung. Tatsächlich wird die Bundeswehr umstrukturiert, um mit ihren auf 150.000 Mann verdreifachten Einsatzkräften weltweit operieren zu können. Wir sind der Überzeugung: Diese Entwicklung von einer Verteidigungsarmee zu einer Interventionsarmee ist unvereinbar mit dem Grundgesetz.
"Ein massiver konventioneller Angriff auf die NATO als Ganzes ist auf absehbare Zeit unwahrscheinlich. Die Sicherheitslage ist allerdings durch eine große Bandbreite militärischer und nichtmilitärischer Risiken mit schwer abschätzbarer Entwicklung gekennzeichnet." (Eckpfeilerpapier Ziff. 24.) Wir stellen fest: Mit vermeintlichen militärischen und nichtmilitärischen
Risiken wie der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, der organisierten
Kriminalität, dem ethnischen Hass und dem politischen Wir fragen: Wie sollen diese gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme mit militärischen Mitteln gelöst werden?
Die Bundesregierung hält am Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht fest. Wir stellen fest: Das Einstehen mit seinem Leben ist für Staatsbürger die einschneidendste Pflicht, die der Staat fordern kann. Sie darf nur abverlangt werden, wenn es um Landesverteidigung geht. Die gegenwärtigen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen rechtfertigen diesen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte und die individuelle Lebensplanung nicht. Wir fordern: Die Abschaffung oder zumindest die Aussetzung der Wehrpflicht.
"Sie (die neue Regierung, Ergänzung des Verfassers) wird sich mit aller Kraft um die Entwicklung und Anwendung von wirksamen Strategien und Instrumenten der Krisenprävention und der friedlichen Konfliktregelung bemühen." "Die neue Bundesregierung setzt sich für den Aufbau einer Infrastruktur zur Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung ein. Hierzu gehört (.....) die Verbesserung der (....) Voraussetzungen für die Ausbildung und den Einsatz von Friedensfachkräften und –diensten." (Koalitionsvereinbarung vom 20.10.1998). "Sicherheit kann weder vorrangig noch allein durch militärische Maßnahmen gewährleistet werden." (Eckpfeilerpapier Ziff. 12). Wir stellen fest: In der politischen Realität versucht die Bundesregierung, Sicherheit vorrangig durch militärische Maßnahmen zu gewährleisten. Wir fordern: Eine stärkere Ausrichtung der Außen- und Sicherheitspolitik auf nichtmilitärische Konfliktlösungen, die Stärkung von UNO und OSZE, Aufstellung eines Friedenskorps sowie die Fortsetzung weltweiter Abrüstung. Die Bundeswehr ist auf dem Weg zu einer weltweit einsetzbaren Interventionsarmee. Der Umbau geht zügig voran, so dass bereits heute von einer "strukturellen Interventionsfähigkeit" gesprochen werden kann. Diese Entwicklung verläuft seltsam quer zu der Koalitionsvereinbarung der rot/grünen Bundesregierung. Danach "dient die Bundeswehr der Stabilität und dem Frieden in Europa". Wie soll das praktisch funktionieren, wenn doch das Hauptaugenmerk auf Interventionsfähigkeit und Out-of-area Einsätze gerichtet ist? So warnte Winfried Nachtwei, MdB Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied des Verteidigungsausschusses schon vor einiger Zeit eindringlich vor der Gefahr einer "französischen Lösung". Danach könnte die Bundeswehr zwar erheblich verkleinert werden, wäre dann aber nur noch zur Intervention und Krisenreaktion befähigt. Viele Anzeichen sprechen dafür, dass sich die Bundeswehr bereits auf diesem Weg befindet. Der Umfang der Streitkräfte wird nach und nach auf ein Maß reduziert, das selbst viele Optimisten noch vor Jahren nicht für möglich gehalten hätten. Gleichzeitig aber werden Auftrag und Einsatzfähigkeiten dieser Truppe stark ausgeweitet. Im Ergebnis der Umstrukturierung steigt die Effizienz bei sinkender Personalstärke. Dieses Phänomen macht auch deutlich, dass es in der Auseinandersetzung um die zukünftige Bundeswehr wenig hilfreich ist, sich über die Umfangzahlen zu streiten, da sie wenig aussagekräftig sind, was den Einsatzwert der Armee betrifft. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung um die Bundeswehr muss statt dessen die Frage nach ihren zukünftigen Aufgaben stehen. Auch die Feststellung, dass "die Koalition die Bemühungen um den Zusammenschluss der europäischen Luft- und Raumfahrtindustrie aktiv unterstützt", stimmt wenig hoffnungsfroh. Werden doch dadurch die Strukturen der Rüstungsindustrie weiter festgeschrieben und durch die Internationalisierung erst recht der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Diese Linie wird vom Verteidigungsminister konsequent verfolgt. Dazu gehört zunächst die Neuorganisation der nationalen Rüstungsplanung und Beschaffung. Aus diesem grund soll für die Bundeswehr ein Rüstungsrat unter Vorsitz des Generalinspekteurs geschaffen werden, der die Ausrüstungsplanung steuern und Rüstungsentscheidungen vorbereiten soll. Die Aufgabe des Rüstungsrates ist es, "die Material- und Ausrüstungsplanung an den notwendigen Fähigkeiten der Bundeswehr auszurichten." Dabei behalten die seit Jahren geplanten "wesentlichen Großvorhaben", wie sie zuletzt vom Verteidigungsministerium im Bundeswehrplan 1999 ausführlich dargestellt wurden, unverändert ihre Gültigkeit. Lediglich bei den Prioritäten sind Verschiebungen zu erkennen. So drängt die Bundeswehrführung mit Nachdruck auf die baldige Einführung eines europäisch-deutschen Satellitenaufklärungssystems, um sich in dieser wichtigen Frage von der NATO (US) - Abhängigkeit befreien zu können. Wie die zahlreich geplanten Rüstungsvorhaben finanziert werden sollen, ist aus den aktuellen Dokumenten nicht ersichtlich und bleibt bis auf weiteres das Geheimnis des Verteidigungsministeriums. Die vorliegenden Planungsunterlagen lassen erkennen, dass die rot/grüne Bundesregierung entschlossen ist, eine "Neue" Bundeswehr aufzustellen und einsatzbereit zu machen. Allerdings handelt es sich dabei um eine Bundeswehr, die wenig geeignet ist, Friedenspolitik im Sinne von Konfliktprävention zu betreiben. Bereits der erste Einsatz - der Krieg gegen Jugoslawien ohne UNO-Mandat - hat gezeigt, dass nach wie vor schnellen militärischen Lösungen der Vorzug vor politisch orientierter Friedenspolitik gegeben wird. Dabei wurden sowohl das internationale Völkerrecht als auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eindeutig missachtet. Das ist kein gutes Zeichen für einen Politikwechsel im Sinne einer internationalen Friedenspolitik unter deutscher Beteiligung. Wir Soldaten vom DARMSTÄDTER SIGNAL sind der festen Überzeugung, dass Streitkräfte grundsätzlich nur zur Landesverteidigung legitimiert werden können. Ausnahmsweise können sie auch mit einem entsprechenden Mandat zu friedenserhaltenden UN-Maßnahmen eingesetzt werden! Der internationale "Out-of-area"-Einsatz von Soldaten zur Sicherung nationaler Interessen ist weder politisch noch moralisch gerechtfertigt und stellt einen Rückfall in kolonialistisches Denken dar. Aus diesen Gründen lehnen wir Kampfeinsätze ab. Der völkerrechtswidrige Krieg der NATO gegen Jugoslawien darf kein Modellfall für die Neuausrichtung der Bundeswehr und den Einsatz deutscher Soldaten sein. Frieden mit Waffen erzwingen zu wollen, ist eine gefährliche Illusion!
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