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Karlsruhe/Swisttal, den 3.7.07 P R E S S E M I T T E I L U N GBundeswehrsoldaten kritisieren: Das Bundesverfassungsgericht öffnet weltweit die Tore für militärische Einsätze der BundeswehrHeftige Kritik äußern die im Arbeitskreis DARMSTÄDTER SIGNAL (Ak DS) zusammengeschlossenen aktiven und ehemaligen Offiziere und Unteroffiziere der Bundeswehr am heutigen "Tornadourteil". Das BVerfG hat die räumliche Begrenzung der Bundeswehreinsätze im Rahmen des NATO-Verteidigungsbündnisses völlig aufgehoben. OTL a. D. Helmuth Prieß: "Der Hindukusch ist überall - wo Struck und Jung es für richtig halten!" Während Kanzler Kohl und Außenminister Kinkel noch 1990 erklärten, die Bundeswehr könne aus rechtlichen Gründen an der militärischen Befreiung Kuweits (auf Grundlage von UN-Beschlüssen!) nicht teilnehmen, verließ das BVerfG 1994 mit seiner neuen GG-Interpretation dieses Fundament und schafft durch das heutige Urteil den Freiraum für weltweite Bundeswehr-Militäreinsätze. Eine veränderte Politik und eine sich verändernde Rechtsprechung gehen Hand in Hand! Die Feststellung des BVerfG, ISAF und Operation Enduring Freedom (OEF) hätten klar abgegrenzte Verantwortungssphären ist falsch! Schon jetzt fliegen die Bw-Tornados zur Aufklärung überwiegend im Süden und Südosten Afghanistans, der OEF-Kampfzone und schon jetzt sind ISAF-Soldaten, auch deutsche, im Süden eingesetzt. Sie "schaffen die Rechtsgrundlage" für die unmittelbare Weiterleitung ihrer Aufklärungsergebnisse an die US-Jabos und Bodentruppen. Trotzdem hebt dieses bedauerliche Urteil weder die Rechtswidrigkeit der rücksichtslosen Waffeneinsätze der OEF-Soldaten, die die Zivilbevölkerung unverhältnismäßig treffen, auf, und auch nicht die Rechtwidrigkeit, Gefangene zu foltern und wie Tiere einpferchen.
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