Logo Arbeitskreis Darmstädter Signal

Unser Auftrag in Kurzform weiter...

Rundbrief I/2012 steht für registrierte Signaler zum Download bereit. *** Signaler zeigten Flagge gegen Petersberg II.

PRESSEMITTEILUNG

Soldaten erwarten ein Karlsruher Urteil auf der Grundlage der UN-Charta und des NATO-Vertrages

Am kommenden Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Entscheidung über die Organklage der Bundestagsfraktion DIE LINKE verkünden, die sich gegen die mit der Entsendung von TORNADO-Waffensystemen nach Afghanistan verbundene Verletzung von Mitwirkungsrechten des Parlaments richtet.

Die Soldatinnen und Soldaten des Arbeitskreises "Darmstädter Signal" teilen die nicht nur von der Bundestagsfraktion DIE LINKE, sondern auch von vielen namhaften Völkerrechtlern vorgebrachte Kritik an dieser Entscheidung der Bundesregierung, durch die die Bundeswehr unmittelbar in den im Süden und Osten Afghanistans tobenden Krieg verwickelt wird. Damit beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland aktiv an einem Kriegseinsatz, der mit den fundamentalen Grundsätzen der UN-Charta und des Art. l des NATO-Vertrages unvereinbar ist.

Die von den Truppen der USA und Großbritanniens verursachten Opfer unter der afghanischen Zivilbevölkerung haben ein unerträgliches Ausmaß angenommen. Mehrfach schon hat der afghanische Staatspräsident Karzai die Art und Weise der angloamerikanischen Kriegführung schärfstens kritisiert. Selbst Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Jung sah sich genötigt, bei der NATO und in Washington eine Änderung der Kampfmethoden zu fordern.

All dies bestärkt die Auffassung des "Darmstädter Signals", dass der unter der Bezeichnung "Operation Enduring Freedom" geführte Krieg gegen den internationalen Terrorismus illegal ist. Die Bundesrepublik Deutschland und die Bundeswehr dürfen sich hieran nicht beteiligen.

Die Soldatinnen und Soldaten des Arbeitskreises "Darmstädter Signal" erwarten vom Bundesverfassungsgericht eine klares Votum für die Einhaltung des Völkerrechts und des im Grundgesetz verankerten Friedensgebotes. Unverändert gilt, dass nicht mehr der Krieg, sondern der Frieden der Ernstfall ist. Deshalb heißt der Auftrag der Bundeswehr nicht, weltweit Kriege zu führen, sondern sie hat zuallererst für die Erhaltung des Friedens einzutreten. Das Denken in Kategorien der Kriegführungsfähigkeit ist überholt. Den militärischen Sieg gegen den internationalen Terrorismus erringen und die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen mittels Präventivkriegsstrategien eindämmen zu wollen, ist eine tödliche Illusion.

Wir Offiziere und Unteroffiziere des Arbeitskreises "Darmstädter Signal" erwarten vom Bundesverfassungsgericht ein Urteil, dass es allen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ermöglicht, ihren Dienst für den Frieden und die Freiheit ohne Gewissensnot verrichten zu können.


Spendenkonto: Förderkreis D. Signal, Konto-Nr: , BLZ: , SEB-Bank
Copyright © 1983-2011 Ak DS. Alle Rechte vorbehalten. Zuletzt geändert: 29.May 2010