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Unser Auftrag in Kurzform weiter...

Kapitänleutnant Jörg Wiebach, Stralsund, ist neuer Sprecher unseres Arbeitskreises (s. Presse)

Anlässlich eines Personalgesprächs reichte Oberstleutnant Jürgen Rose am 03.05.2006 folgende Dienstliche Erklärung bei seinem Vorgesetzten ein:

Dienstliche Erklärung

In Anerkennung des Primats der Politik und verpflichtet meinem Eid, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen sowie Recht und Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, erkläre ich hiermit, dass ich es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann, Befehle auszuführen, die gegen das Völkerrecht oder das deutsche Recht verstoßen. Ich berufe mich dabei auf Artikel 4, Absatz 1 des Grundgesetzes sowie auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zur Gewissensfreiheit von Soldaten vom 21. Juni 2005 (BVerwG 2 WD 12.04).

Begründung:
Nach höchstrichterlichen Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht ist ein Einsatz der Bundeswehr rechtmäßig nur:

  • zur Verteidigung gemäss Artikel 87a Absatz 1 und 2 Grundgesetz, wobei Verteidigung alles umfasst, was nach geltendem Völkerrecht zum Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen zu rechnen ist,
  • auf der Grundlage des Artikel 24, Absatz 2 Grundgesetz im Rahmen eines "Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit" - und zwar lediglich zu den Aufgaben, zu deren Erfüllung sie eingesetzt werden darf und nur, soweit der Einsatz im Rahmen der Regeln des "Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit" erfolgt, also insbesondere mit der Charta der Vereinten Nationen vereinbar ist,
  • soweit dies das Grundgesetz ausdrücklich zulässt, wie Artikel 87a Absatz 2 Grundgesetz zwingend bestimmt.

Deshalb werde ich insbesondere internationale Einsätze der Bundeswehr auch im Rahmen von multinationalen Verbänden der NATO oder der Europäischen Union (zum Beispiel NATO Response Force, EU Battle Group, Eurokorps) nur dann unterstützen oder an diesen teilnehmen, wenn diese durch das Völkerrecht oder das deutsche Recht gedeckt sind.

Diese von mir unterzeichnete Dienstliche Erklärung soll zu meiner Personalakte genommen werden.

München, den 1. Mai 2006 Im Original gezeichnet
Ort, Datum Jürgen Rose, Oberstleutnant


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