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Anlässlich eines Personalgesprächs reichte Oberstleutnant Jürgen Rose am 03.05.2006 folgende Dienstliche Erklärung bei seinem Vorgesetzten ein: Dienstliche ErklärungIn Anerkennung des Primats der Politik und verpflichtet meinem Eid, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen sowie Recht und Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, erkläre ich hiermit, dass ich es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann, Befehle auszuführen, die gegen das Völkerrecht oder das deutsche Recht verstoßen. Ich berufe mich dabei auf Artikel 4, Absatz 1 des Grundgesetzes sowie auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zur Gewissensfreiheit von Soldaten vom 21. Juni 2005 (BVerwG 2 WD 12.04). Begründung:
Deshalb werde ich insbesondere internationale Einsätze der Bundeswehr auch im Rahmen von multinationalen Verbänden der NATO oder der Europäischen Union (zum Beispiel NATO Response Force, EU Battle Group, Eurokorps) nur dann unterstützen oder an diesen teilnehmen, wenn diese durch das Völkerrecht oder das deutsche Recht gedeckt sind. Diese von mir unterzeichnete Dienstliche Erklärung soll zu meiner Personalakte genommen werden.
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