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Swisttal   15.02.2006
Bundeswehrsoldaten begrüßen das Karlsruher Urteil!

Forderung nach dem Ende der Diskussion über Bundeswehr-Einsätze im Inneren!

Die im Arbeitskreis DARMSTÄDTER SIGNAL zusammengeschossenen aktiven und ehemaligen Offiziere und Unteroffiziere der Bundeswehr begrüßen nachdrücklich das Karlsruher Urteil, das das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt hat.

Als Kernaussage des Urteils stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Grundgesetz "einen Kampfeinsatz der Streitkräfte - im Inneren - mit spezifisch militärischen Waffen nicht erlaubt". Außerdem würde bei der Anwendung des Gesetzes die grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen missachtet, da die in einer entführten Passagiermaschine befindlichen Fluggäste nicht nur von den Tätern, sondern auch durch den Staat zum Objekt des Handelns würden.

Wir Soldaten hoffen, dass nach diesem eindeutigen Urteilsspruch Minister Schäubles innenpolitische Effekthascherei auf dem Rücken der Bundeswehr vor dem Hintergrund der bevorstehenden Fußballweltmeisterschaft endlich ein Ende hat! Auch der Bundestag ist aufgerufen, bei Gesetzesvorhaben und Entscheidungen über den Einsatz der Bundeswehr das Grundgesetz genauer zu beachten. Rechtswidrige und rechtlich strittige Einsätze der Bundeswehr sind gerade vor dem Hintergrund unserer düsteren Militärgeschichte unverzeihbar!

Die Hilfe der Bundeswehr bei besonders schweren Katastrophen und Unglücksfällen ist und bleibt - das wird vom BVerfG bestätigt - selbstverständlich möglich; auch z.B. bei den häufigen Einsätzen von Rettungshubschraubern zum Transport Schwerkranker! Das halten wir Soldaten auch für notwendig und vernünftig!


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