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22. Juni 2005 Freispruch für Major Florian Pfaff !Die Offiziere und Unteroffiziere des Arbeitskreises DARMSTÄDTER SIGNAL begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2005. Unser Mitglied Major Florian Pfaff wurde vom Vorwurf der rechtswidrigen Befehlsverweigerung freigesprochen. Seine Weigerung als Software-Spezialist Computerprogramme zu schreiben und damit den Irakkrieg der USA logistisch zu unterstützen stellt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts keine Straftat dar. Die logistische Unterstützung der USA erfolgte auf Befehl des Verteidigungsministers, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts missachtete. Statt die gesetzlichen Beschränkungen für den Einsatz deutscher Soldaten im Ausland zu beachten und die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten an einem rechtswidrigen Angriffskrieg grundsätzlich auszuschließen, ging das Ministerium, wie in anderen Fällen auch, juristisch gegen die wenigen kritischen Soldaten vor. Major Pfaff wurde wegen seiner Befehlsverweigerung von seinen militärischen Vorgesetzten degradiert. Während dem Major von der militärischen Führung schwerste Dienstpflichtverletzungen vorgeworfen wurden, hätte er vielmehr für sein mutiges und konsequentes Eintreten für seine Rechte belobigt werden müssen. Unter den gegebenen Umständen war es geradezu seine Pflicht, die ihm erteilten Befehle zu verweigern. Der Arbeitskreis DARMSTÄDTER SIGNAL sieht in dem jetzt vorliegenden Urteil nicht nur eine Bestätigung seiner eigenen Rechtsauffassung sondern geht auch davon aus, dass der seit Jahren zu beobachtenden Missachtung der für Bundeswehrsoldaten geltenden Rechtslage durch das Ministerium endlich Einhalt geboten ist. Wir fordern alle Soldaten und Zivilangestellten der Bundeswehr auf, sich rechtswidrigen Befehlen zu widersetzen und sich in vergleichbaren Fällen von Gewissensnot oder anderen Problemen an den Arbeitskreis DARMSTÄDTER SIGNAL zu wenden. gez. Helmuth Prieß, Oberstleutnant a.D., Dr. Lothar Liebsch, Oberstleutnant
a.D.
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