Wehrpflichtige dürfen an Auslandseinsätzen nicht teilnehmen
- auch dann nicht, wenn sie es im Einzellfall wünschen!
Kritische Offiziere und Unteroffiziere lehnen Struck’sche Globalisierungseuphorie
ab.
München/Swisttal, 26. November 2003
Die im Arbeitskreis DARMSTÄDTER SIGNAL (Ak DS) seit
mehr als 20 Jahren zusammengeschlossenen aktiven und ehemaligen Offiziere
der Bundeswehr halten Auslandseinsätze von Wehrpflichtigen für
verfassungswidrig. Das Grundgesetz rechtfertigt die Pflicht zum Wehrdienst
nur mit der Verteidigung der Bundesrepublik - und nicht mit weltweiten
Einsätzen! Für „länger dienende Wehrpflichtige“
(15 Monate) ist diese klare Einsatzbegrenzung nicht zwingend, da sie nach
Status und den sozialen Rahmenbedingungen eher den Zeitsoldaten zuzuordnen
sind.
„Es ist unverantwortlich, junge, in ca 6 Monaten
Grund- und Spezialausbildung nur lückenhaft ausgebildete Wehrpflichtige
(mit 9-monatigem Grundwehrdienst) im Ausland einzusetzen“, so die
einmütige Stellungnahme der Offiziere und Unteroffiziere des Ak DS,
die am Wochenende in München tagten. Diese Einsätze erfordern
solide militärische Kenntnisse und Fähigkeiten und detailliertes
Wissen über die Lebenssituation in den jeweiligen Krisengebieten
mit deren kaum kalkulierbarer Bedrohungssituation. Dieser Grundsatz kann
auch nicht durch eine „Einsatzempfehlung“ eines Vorgesetzten
aufgehoben werden.
Der Sprecher des Ak DS, Oberstleutnant a.D. Helmuth Prieß:
„Statt unbedachter, gefährlicher Bw-Einsätze in Struck’scher
Globalisierungseuphorie, nun auch für Wehrpflichtige, sollte Deutschland
zivile Hilfen für Krisenregionen massiv steigern, aber militärisch
Zurückhaltung üben.“
Einsicht und Geldmangel werden unserer viel zu großen
Wehrpflichtarmee in wenigen Jahren ohnehin ein Ende setzen. In dieser
kurzen Zeitspanne darf mit dem Leben junger, unzureichend ausgebildeter
Männer nicht gespielt werden!
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