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Wehrpflichtige dürfen an Auslandseinsätzen nicht teilnehmen - auch dann nicht, wenn sie es im Einzellfall wünschen!
Kritische Offiziere und Unteroffiziere lehnen Struck’sche Globalisierungseuphorie ab.

München/Swisttal, 26. November 2003

Die im Arbeitskreis DARMSTÄDTER SIGNAL (Ak DS) seit mehr als 20 Jahren zusammengeschlossenen aktiven und ehemaligen Offiziere der Bundeswehr halten Auslandseinsätze von Wehrpflichtigen für verfassungswidrig. Das Grundgesetz rechtfertigt die Pflicht zum Wehrdienst nur mit der Verteidigung der Bundesrepublik - und nicht mit weltweiten Einsätzen! Für „länger dienende Wehrpflichtige“ (15 Monate) ist diese klare Einsatzbegrenzung nicht zwingend, da sie nach Status und den sozialen Rahmenbedingungen eher den Zeitsoldaten zuzuordnen sind.

„Es ist unverantwortlich, junge, in ca 6 Monaten Grund- und Spezialausbildung nur lückenhaft ausgebildete Wehrpflichtige (mit 9-monatigem Grundwehrdienst) im Ausland einzusetzen“, so die einmütige Stellungnahme der Offiziere und Unteroffiziere des Ak DS, die am Wochenende in München tagten. Diese Einsätze erfordern solide militärische Kenntnisse und Fähigkeiten und detailliertes Wissen über die Lebenssituation in den jeweiligen Krisengebieten mit deren kaum kalkulierbarer Bedrohungssituation. Dieser Grundsatz kann auch nicht durch eine „Einsatzempfehlung“ eines Vorgesetzten aufgehoben werden.

Der Sprecher des Ak DS, Oberstleutnant a.D. Helmuth Prieß: „Statt unbedachter, gefährlicher Bw-Einsätze in Struck’scher Globalisierungseuphorie, nun auch für Wehrpflichtige, sollte Deutschland zivile Hilfen für Krisenregionen massiv steigern, aber militärisch Zurückhaltung üben.“

Einsicht und Geldmangel werden unserer viel zu großen Wehrpflichtarmee in wenigen Jahren ohnehin ein Ende setzen. In dieser kurzen Zeitspanne darf mit dem Leben junger, unzureichend ausgebildeter Männer nicht gespielt werden!

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zuletzt geändert: 19.06.2004